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Toni Höfer
Höfer Brandschutz
Bitte beachten Sie, dass die Rauchmelderpflicht bereits seit 01.01.2013 besteht und bis zum 31.12.2017 Rauchmelder in bestehenden Wohnungen nachgerüstet sein müssen. Dies gilt für Schlaf- u. Kinderzimmer, sowie Flure die zu Aufenthaltsräumen führen.
Bereits jetzt gibt es extreme Lieferengpässe auf dem Markt für Qualitätsrauchmelder. Wir empfehlen dringend, nicht bis zum letzten Moment mit Ihrer Bestellung zu warten, da eine fristgerechte Lieferung dann nicht mehr zu erwarten ist.
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Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick
Rauchmelderpflicht Bayern im Detail
Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.
Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.
Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mt Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.
Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt, welche Sie hier finden.